Mythos „gesundes“ Trinkwasser
Berlin, 24.04.2021
Mythen erheben den Anspruch für die von ihnen behauptete Wahrheit. So heißt es immer wieder, das Trinkwasser aus der Leitung sei „gesund“ und das „am besten kontrollierte Lebensmittel“. Für das Landgericht Landshut sind beide Aussagen eine Irreführung des Verbrauchers und damit nach dem deutschen und europäischen Lebensmittelrecht unzulässig. Denn die gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel ist grundsätzlich verboten. Unbestritten ist, dass Leitungswasser vielfältig untersucht wird. Das hat seinen Grund. Denn die Gefahren, denen Leitungswasser ausgesetzt ist, sind immens groß. Vor diesem Hintergrund sind die Kontrollen zu sehen. Sie sind der Sicherheit der Verbraucher geschuldet und kein Beweis für eine besonders gute Qualität. Überdies gibt es zahlreiche Gründe für erhöhte Schadstoffe im Leitungswasser. Denn nicht nur das von den Wasserversorgern an die Haushalte gelieferte Wasser kann Probleme bereiten und zwar insbesondere durch Nitrat und Nitrit. Auch auf dem Weg durch die Hausinstallation kann das Wasser mit Schadstoffen wie Schwermetalle und auch Bakterien belastet werden. Das gilt nicht nur für Bleirohre, sondern auch Rohrleitungen aus Kupfer für Leitungswasser im Neubau oder Nickel, das in Wasserhähnen enthalten ist. Denn die Vorschriften der Trinkwasserverordnung gelten nur bis zum Hausanschluss.
Bedenkenlos trinken kann man hingegen natürliches Mineralwasser. Denn nach den gesetzlichen Vorgaben der Mineral- und Trinkwasserverordnung ist die Identität des Wassers aus der Flasche mit der Qualität am Quellort garantiert.
V.i.S.d.P. Peter Hahn