Leitungswasserqualität nicht optimal
Berlin, 14.08.2020
Die Leitungswasserqualität ist europaweit verbesserungswürdig. Die EU plant deshalb eine Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben für Trinkwasser. Darauf weist der Handelsverband für Heil- und Mineralwasser hin. So steht eine Änderung der EU-Trinkwasserrichtlinie an, damit Trinkwasser frei von Krankheitserregern ist und keine chemischen Stoffe in Konzentrationen enthält, die die menschliche Gesundheit schädigen können.
Deshalb sollen die Wasserqualitätsnormen ebenso wie die Überwachung der Wasserqualität geändert und die Standards für die Hygieneanforderungen
verbessert werden.
Der Handelsverband verweist auf fünf Risikofaktoren bei der Trinkwasserqualität hin:
1. Hohe Nitratgehalte aus Düngemitteln
2. Medikamentenrückstände
3. Mikroplastik
4. Ölverschmutzungen
5. Blei im Trinkwasser
Die Realität der angeblichen optimalen Qualität von Trinkwasser wird negativ beeinflusst von
- Schwermetallen
- Bakterien und Keimen
- Chemikalien aus der Industrie (z.B. Tenside und Weichmacher)
- Radioaktive Substanzen und Umwelthormonen
- Insektiziden, Pestiziden und Fungizide.
Die derzeit geltende EU-Trinkwasserrichtlinie bildet nach Mitteilung der EU nicht mehr den Stand der Technik im Hinblick auf den Schutz des Trinkwassers ab. Standards und Qualitätsparameter entsprechen nicht den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen. Deshalb hält die EU die Einführung von 18 neuen Prüfkriterien für erforderlich. Denn die gesundheitlichen Störungen können erheblich sein: Schwermetalle im Wasser können zur Schädigung des menschlichen Immunsystems führen, Bakterien rheumatische Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Verdauungsstörungen auslösen. Deshalb begrüßt der Handelsverband die Ausweitung der Prüfungen zum Schutz vor phatogenen Bakterien und Viren, schädlichen Stoffen wie Uran und Mikrozystine, perfluorierten Verbindungen, Bisphenole und Mikroplastik.
Die Berührung der Menschen mit Leitungswasser ist für den Verband allgegenwärtig. Zumindest beim Trinken sollte deshalb Wässern wie Mineralwässern der Vorzug gegeben werden. Diese sind von ursprünglicher Reinheit. Deren Sicherheit und Gesundheit wird durch die Qualitätskriterien der eigenständigen EU-Mineralwasserrichtlinie garantiert, die eine staatliche Anerkennung ebenso vorschreibt wie das Vorliegen einer Nutzungsgenehmigung.
V.i.S.d.P. Peter Hahn