Keine einseitige Förderung von Trinkwasser
Wiesbaden, 12.11.2018
„Die von der EU geplante kostenlose Bereitstellung von Trinkwasser durch die beabsichtigte Änderung der EU Trinkwasserrichtlinie ist eine Wettbewerbsverzerrung“, erklärt der Vorsitzende des Handelsverbandes für Heil- und
Mineralwasser Thorsten Ackermann anlässlich der Jahresmitgliederversammlung seines Verbandes am 11. November 2018 in
Wiesbaden. Eine solche ordnungsrechtliche Verpflichtung, die sich insbesondere an die Gastronomie wende, würde Gastronomieunternehmen erheblich belasten. Das kostenfreie Angebot von Leitungswasser als gastronomische Leistung verursache betriebliche Kosten. Denn die Belieferung mit Trinkwasser werde dem Gastwirt von den Wasserwerken in Rechnung gestellt. Ferner entstünden mit dem Ausschank Personal- und Reinigungskosten. All diese Aufwendungen und Prozesskosten, so
Ackermann, stellten wichtige Bestandteile der unternehmerischen Preiskalkulation für Speisen und Getränke dar. Bleibe deren Deckung aus, komme es automatisch zu betriebswirtschaftlichen Belastungen. Schließlich liege das hygienische Risiko bei
der kostenfreien Abgabe von Wasser beim Unternehmen. Die Getränkegroßhändler, die vom Handel mit Heil- und Mineralwasser lebten, würden ebenfalls die Leidtragenden sein, da die Verkäufe von Mineralwasser zurückgehen dürften. Denn es sei zu befürchten, dass sich der Verbraucherkonsum allein auf kostenloses Trinkwasser beschränken könne.
Statt zu Lasten der Gastronomie und des Getränkehandels Geschenke zu verteilen, sollten in der EU und den einzelnen Ländern alle Anstrengungen unternommen werden, die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu erhöhen. Deshalb begrüße man die Absicht, striktere Schadstoffgrenzwerte einzuführen. Dazu gehöre auch, Grenzwerte für Arzneimittelrückstände oder Mikroplastik im Trinkwasser vorzusehen. Dass spezifische Gefahrenpotentiale bei Trinkwasser bestehen, zeige, dass heute bereits im Rahmen der Qualitätssicherung 50 Stoffe zu überprüfen seien.
Es sei Zeit, die Liste der Prüfungen so schnell wie möglich zu erweitern, um auch pathogene Keime, Mikrozystine, Chlorat, Halogenessigsäure und Bisphenol A zu erfassen. In Ansehung dessen sei es falsch, Trinkwasser als das am besten untersuchte Wasser einzustufen. Mineralwässer würden deutlich weniger Gefahren in sich tragen, so dass von vornherein der Untersuchungsumfang deutlich niedriger ausfallen könne.